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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 4Mis GmbH für Person-Planer

Informationen

Beanstandungen bitte an die 4Mis GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Stiller, Bahnhofstr. 2-4, 50999 Köln.


§1 Allgemeines, Geltungsbereich, Änderung der Bedingungen

(1) Die 4MIS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Stiller, Bahnhofstr. 2-4, 50999 Köln (im Folgenden "Provider", "4MIS" oder "PP" genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)" regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der 4Mis GmbH (im Folgenden "Provider", "4MIS" oder "PP" genannt) und ihren Kunden. Daneben gelten auch die "Datenschutzerklärung (DSE)" sowie das in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültige "Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV)" der 4Mis GmbH.

(3) Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB an, in dem er vor Abschluss der Bestellung durch Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche die Geltung dieser AGB bestätigt bzw. bei schriftlicher Bestellung durch seine Unterschrift anerkennt. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge zwischen uns und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, den Verkauf von Waren sowie der Vermietung von Waren, ohne dass wir hierauf in jedem Einzelfall gesondert hinweisen müssen. Die AGB, DSE sowie das PLV in ihrer jeweils aktuellen Fassung stehen auf der Internetpräsenz (http://www.personal-planer.de/agb.html) des Providers unter "AGB" jederzeit zur Ansicht und Download bereit.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Provider deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn wir den Vertrag mit dem Kunden in Kenntnis der abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden abgeschlossen haben. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

(5) Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder das jeweilige Preis- und Leistungsverzeichnis zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Provider weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

(6) Die alleinige Vertragssprache ist deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist allein die deutsche Fassung für die Parteien maßgeblich.

(7) Die Pflichten aus § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3, S. 2 BGB finden im Verhältnis vom Provider zum Kunden keine Anwendung.


§2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann die Dienstleistungen von PP telefonisch, schriftlich oder online bestellen. Eine solche Bestellung gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistungen von PP, wobei der Kunde auf den Zugang einer Annahmeerklärung von Seiten PP verzichtet. PP behält sich die Ablehnung des Angebots vor. Für den Fall, dass das Angebot des Kunden nicht schriftlich abgegeben wurde, verpflichtet sich der Kunde, PP auf Anforderung eine unterschriebene Bestätigung seines Angebots nachzureichen.

(2) Nach Vertragsschluss sendet PP dem Kunden einen Zugangscode zu. Der Vertrag kommt durch die Zusendung des Zugangscodes durch PP an den Kunden zustande. Dieser ist vom Kunden online auf der Internetpräsenz von PP einzugeben. Mit der Eingabe des Zugangscodes gibt der Kunde seine Zustimmung, unverzüglich mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung zu beginnen.


§3 Grundsätze der Leistungserbringung, Leistungsgegenstand

(1) Die Leistungen von PP beschränken sich auf die im Preis- und Leistungsverzeichnis beschriebenen Eigenschaften. Darüber hinausgehende Leistungen werden von PP nicht geschuldet.


§4 Leistungspflichten des Providers

(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).

(2) Soweit PP kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, insbesondere kostenlose Testversionen, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. PP ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert PP den Kunden unverzüglich.

(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlose Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.


§5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet, sich den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten. PP weist darauf hin, dass die Speicherung des Zugangscodes auf dem PC die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Zugangscode oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, PP unverzüglich zu informieren und die Änderung des Zugangscodes zu veranlassen. Diese Änderungen kann der Kunde kostenfrei online auf der Internetpräsenz von PP durchführen. Der Kunde hat die Aufwendungen zu ersetzen, die PP im Zusammenhang mit einer Sperrung oder Änderung sonstiger Art auf Veranlassung des Kunden entstehen.

(3) Der Kunde erstellt bei Anmeldung ein zusätzliches Telefonpasswort zur Verifizierung. Mit diesem kann der telefonische Supportservice von PP in Anspruch genommen werden. Bei Nutzung des Supports fällt eine zusätzliche Gebühr laut gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis an, sofern diese nicht bereits im vom Kunden optional gewählten Pro-Supportpaket enthalten ist, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch PP notwendig sind. Hierunter fällt insbesondere die während der gesamten Vertragslaufzeit notwendige Möglichkeit der Verbindung des Kunden mit dem Internet.

(5) Der Kunde stellt PP von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden zu vertretender widerrechtlicher Nutzung der Dienstleistung von PP frei.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von PP Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder Dritten weiterzuverkaufen, es sei denn, PP hat der Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dasselbe gilt für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Dritte sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i.S.d § 15 ff. Aktiengesetz.

(7) Der Kunde hat bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Sämtliche Informationen zu dessen Vertragsverhältnis werden von PP an diese E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde sichert zu, dass von ihm insbesondere beim Bestellvorgang mitgeteilte Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, PP jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten.

(8) Der Kunde willigt ein, dass an die von ihm angegebenen und im PP-System hinterlegten Emailadressen bzw. Telefonnummern Systemmails und Benachrichtigungen von PP geschickt werden.


§6 Vertragslaufzeit, Sperrung

(1) Der Vertrag über die Dienstleistungen von PP wird für eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten Leistungen bzw. Produkte. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Folgelaufzeit, sofern er nicht mit einer entsprechenden Frist laut Preis- und Leistungsverzeichnis zum Monatsende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Monatsende der Folgelaufzeit gekündigt wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Folgelaufzeit jeweils einen Monat.

(2) Kommt der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder mit Beträgen, die das Entgelt für zwei Monate erreichen, in Verzug, so ist PP berechtigt, die Leistungen und Produkte des Kunden zu sperren.

(3) PP ist ebenfalls zur Sperrung der Leistungen des Kunden berechtigt, wenn eine Sperrung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird; die Dauer der Sperrung hängt von der Dauer der gerichtlichen oder behördlichen Anordnung ab.

(4) Eine Sperrung des Zugangs entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte.


§7 Abnahme, Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

(2) Bis zum vollständigen Ausgleich aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung ("gesicherte Forderungen") behält sich PP das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgen.


§8 Kündigung und ihre Folgen

(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils vom Provider erstellten Angebot.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei, insbesondere wenn die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung weiterhin ihre Pflichten verletzt;
  • die Sperrung des Zugangs aus den oben in den Absätzen 6.2. und 6.3. genannten Gründen;
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung mangels Masse;
  • die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Vermögensverzeichnis durch den Kunden;
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Dritter, insbesondere Netzbetreiber, deren sich PP zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden bedient, oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse;
  • die Nichterbringung der geschuldeten Leistung durch diese Dritte aus von PP nicht zu vertretenden Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistungen für PP nicht möglich oder zumutbar ist.

(4) Ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Kunde seinen Vertrag kündigt oder der Zugang des Kunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gesperrt wird.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben. Kündigungen per Telefax wahren die Schriftform, nicht jedoch Kündigungen in elektronischer Form oder in Textform. Der Kunde hat seine Kündigung zu richten an: 4Mis GmbH, Abt. Auftrags Management, Bahnhofstr. 2-4, 50999 Köln, Deutschland oder Telefax: +49 (0)2236 / 48015-99.


§ 9 Preise und Zahlung

(1) Der Kunde ermächtigt 4MIS, die von ihm zu leistenden Zahlungen monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche zu Lasten eines von ihm angegebenen Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Bereitstellungsgebühren, Kaufpreise, nutzungsabhängige Entgelte und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder in ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Bei Rücklastschriften ist 4MIS berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR zu berechnen.

(2) Die Preise und Abrechnungsmodalitäten sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen vom Kunden bestellten Dienstleistung zu entnehmen.

(3) Die Abrechnung beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der bestellten Dienstleistung bzw. Produkte.

(4) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er – sofern er Vollkaufmann ist – vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Provider zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

(5) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.

(6) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.

(7) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung seiner Dienstleistung erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

(8) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.


§10 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Verarbeitung der Daten der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Mitarbeiterdaten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere der Datenschutzrechte, verstößt. Der Provider behält sich vor, Daten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Daten unverzüglich informieren.

(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Daten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Daten des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.


§11 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

(1) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

(2) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurückzugeben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.


§12 Gewährleistung

(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon auszutauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über.

(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware Mängel nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.

(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.


§13 Leistungsstörungen, Haftungsbeschränkung

(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) PP übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer verspäteten Störungs- oder Mängelanzeige des Kunden herrühren. Als verspätet gilt eine Anzeige, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme und Durchführung einer zumutbaren Fehlersuche durch den Kunden, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Auftreten der Störung bei PP entweder über das Kundeninformationssystem (KIS) oder per E-Mail an support@personal-planer.de oder schriftlich an 4Mis GmbH, Abt. Kundenservice, Bahnhofstr. 2-4, 50999 Köln oder per Telefax an +49 (0) 2236 / 48015-99 eingegangen ist.

(3) Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit eine Störung oder ein Mangel nicht vor oder nicht im Verantwortungsbereich von PP und konnte der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche erkennen (sog. unberechtigte Störungsmeldung), so ist der Kunde verpflichtet, PP die durch die Überprüfung oder Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis von PP zu erstatten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.

(4) PP haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von PP oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet PP nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(5) Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 des vorstehenden Absatzes 13.4 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(6) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. € 12.782,30).

(7) PP haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von PP oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von PP wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung ist auf das vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelt beschränkt. Für den Schadensersatz statt der Leistung wird die Haftung auf ein vom Kunden zu entrichtendes Jahresentgelte beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer PP gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten jedoch nicht bei der Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(8) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(9) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.


§14 Datenschutz

(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren.

(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.


§15 Freistellung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzverletzungen.


§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts nach §6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. PP ist abweichend hiervon berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.


§17 Form, Änderungsbefugnis

(1) Beide Vertragsparteien können Willenserklärungen in elektronischer Form oder in Textform abgeben. Diese gelten als schriftlich abgegeben, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen die elektronische Form bzw. die Textform im Einzelfall ausdrücklich ausgeschlossen ist oder ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht.

(2) PP ist berechtigt, künftig ihre Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen; dies gilt insbesondere, wenn die Leistungsanpassung dem technischen Fortschritt dient oder erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder PP auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen oder Dienste von PP, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, können jederzeit eingestellt werden. PP wird hierbei jedoch auf berechtigte Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.


§18 Hinweise nach Batterieverordnung

(1) Zum Lieferumfang der von uns verkauften Waren können Batterien gehören. Der Kunde ist nach der Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien verpflichtet. Der Kunde kann deshalb Batterien, die er bei uns gekauft hat, unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in seiner unmittelbaren Nähe abgeben oder an den PP zurücksenden. Batterien, zu deren Rückgabe der Kunde verpflichtet ist, werden jeweils durch Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei), gekennzeichnet.


§19 Schlussbestimmungen

(1) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen und Vertragsänderungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunden einen Vertrag an, der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Stand: 01.01.2012 - Version 1.3
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